Beratung nach § 7 und § 8 GenDG

Genetische Beratung

Da es sich bei einem NIPT um eine genetische Untersuchung handelt, ist im Vorfeld und nach Vorliegen des Resultats gemäß GenDG eine genetische Beratung erforderlich.

Diese Beratung führt jeder Facharzt, der die Zusatzqualifikation„ fachgebundene genetische Beratung“ hat sowie Fachärzte für Humangenetik und in der Regel auch Praenataldiagnostiker durch.

Voraussetzung für die Durchführung einer fachgebundenen genetischen Beratung ist die Qualifikation, die die meisten Frauenärzte erworben haben.

Soweit diese bisher nicht erworben wurde, ist aktuell vorgesehen, die essentiellen Grundlagen in 72 Fortbildungseinheiten und durch dazugehörige praktisch-kommunikative Qualifizierungsmaßnahmen zu erwerben (Richtlinie Genetische Beratung, Abschnitt VII.3.4., s. auch 8. Mitteilung der Gendiagnostik-Kommission GEKO.

Verantwortliche ärztliche Person

Die verantwortliche ärztliche Person, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, trägt die Verantwortung für die Aufklärung und bleibt während der gesamten Dauer der Durchführung von Panorama™  Ansprechpartner/in der Schwangeren bzw. Patientin. Die Befundübermittlung erfolgt ausschließlich an die verantwortliche ärztliche Person gemäß GenDG.

Eine Geschlechtsmitteilung ist ab der 9. Schwangerschaftswoche (SSW) möglich, darf gemäß GenDG jedoch erst ab der 14. SSW (p.m. postmenstrual) an die Schwangere erfolgen.

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