AGB PANORAMA™-Test

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ZOTZ|KLIMAS, MVZ Düsseldorf-Centrum GbR

1. Für die Produkte und Dienstleistungen von ZOTZ|KLIMAS, Institut für Medizinische Genetik am MVZ Düsseldorf-Centrum GbR, im Folgenden Auftragnehmer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ZOTZ|KLIMAS,
Institut für Medizinische Genetik am MVZ Düsseldorf-Centrum GbR, ist eine Gesellschaft nach deutschem Recht.
Ihre Adresse lautet: Immermannstr. 65A, 40210 Düsseldorf, Deutschland, Telefon 0211 27 101 0, Telefax: 0211 27 101 1355, www.panorama-test.de

2. Der umseitige Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die separate Aufklärung und Einverständniserklärung enthalten alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und den Patienten/Vertragspartnern.

3. Ein Vertrag über die Durchführung des Panorama™-Tests kommt nur zustande, wenndieser durch einen berechtigten Arzt oder Humangenetiker im Sinne von § 7 GenDG
(„verantwortlicher Arzt“) angefordert wird. Der Vertrag kommt zustande, sobald alle erforderlichen Informationen zur Durchführung des Tests bei dem Auftragnehmer vorliegen.

4. In den meisten Fällen wird der Auftragnehmer den Test innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Blutprobe und aller erforderlichen Informationen sowie Zahlung der Vergütung abschließen und die Ergebnisse mitteilen.

5. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des GenDG stellt der Auftragnehmer die Ergebnisse der genetischen Untersuchung ausschließlich dem verantwortlichen Arzt und nicht der Patientin oder den Vertragspartnern zur Verfügung.

6. Die Vergütung für die genetische Untersuchung wird mit der Befunderstellung (gleichzeitig Rechnungsdatum) fällig. Sollte/n sich die Patientin / die Vertragspartner entscheiden, die Ergebnisse der genetischen Untersuchung nicht zu erfahren, bleibt die Vergütung des Auftragnehmers davon unberührt.

7. Falls der Auftragnehmer aus der Blutprobe kein Ergebnis ermitteln kann oder die Patientin eine eventuell erforderliche erneute Blutprobe nicht abgeben möchte, schuldet die Patientin die dem Auftragnehmer keine Vergütung und eine bereits gezahlte Vergütung wird innerhalb von 30 Tagen erstattet. Sollte eine weitere Blutprobe erforderlich sein, wird der Auftragnehmer den zusätzlichen Test kostenfrei durchführen, falls die ursprüngliche Blutprobe die Spezifikationen erfüllt hatte.

8. Der verantwortliche Arzt ist ausschließlich für seine ärztlichen Leistungen und die Einholung der Einverständniserklärung verantwortlich, nicht für die Durchführung der genetischen Untersuchung und den Transport der Proben.

9. Für Schäden, die die Produkte oder Dienstleistungen des Auftragnehmers hervorrufen, haftet der Auftragnehmer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen. Bei einfacher
Fahrlässigkeit ist der Ersatz auf Schäden in vorhersehbarer Höhe beschränkt. Diese Einschränkungen gelten nicht, falls Leben oder Gesundheit beeinträchtigt wurden.

10. Für die Auslegung der Vereinbarung ist alleine die deutsche Fassung maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Die Patientin / Vertragspartnerin kann ihre Ansprüche gegen den
Auftragnehmer bei dem Gericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes in Deutschland geltend machen.

 

 

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